Rostechnadsor-Betriebsgenehmigung

Rostechnadsor-Betriebsgenehmigung

Die Rostechnadsor-Betriebsgenehmigung für den Einsatz technischer Ausrüstungsgegenstände auf gefährlichen Industrieobjekten  

Für den Einsatz konkreter Arten von technischen Ausrüstungsgegenständen, darunter auch aus ausländischer Produktion, auf den gefährlichen Industrieobjekten auf dem Gebiet der Russischen Föderation ist die Betriebsgenehmigung der Föderalen Behörde für Umwelt-, Technologie- und Strahlenschutzaufsicht (die Rostechnadsor) erforderlich.

Die Ordnung und Bedingungen der Ausstellung von Betriebsgenehmigungen sind in der „Verordnung über die Ausstellungsordnung für den Einsatz technischer Ausrüstungsgegenstände in gefährlichen Industrieobjekten“ festgelegt.

Die Einhaltung dieser Verordnung ist für alle juristische Personen erforderlich, ungeachtet der Unternehmensform, wenn sich diese mit der Projektierung, Herstellung, Montage, Regulierung, Betreuung und Reparatur der genannten Anlagen beschäftigen oder gefährliche Industrieobjekte einsetzen.

Die Betriebsgenehmigung ist auf dem ganzen Gebiet der Russischen Föderation gültig.

Das Expertenzentrum „TechnoProgress“ bietet seine Leistungen bei der Vorbereitung und Betreuung notwendiger Dokumente für das Beantragen von Betriebsgenehmigungen für den Einsatz technischer Ausrüstungsgegenstände in gefährlichen Industrieobjekten an.

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